Ausführliche Anleitung zur Meldung von Online-Texten bei VG Wort von Elke Fleing

20/06/2010

Meldesystem T.O.M. von VG WortUm Urheberrechte gegenüber Dritten verwerten zu lassen, wurden Verwertungsgesellschaften gegründet. In Deutschland sind es von diesen drei bekannte: VG Wort für Texte, GEMA für Musik und VG Bild-Kunst für bildende Künstler. Für Wissenschaftler ist die erste die wichtigste: alle Texte (Mindestanzahl von Wörtern notwendig) können bei VG Wort nach Registrierung und Abschluß eines Wahrnehmungsvertrages dorthin gemeldet werden. Dies gilt sowohl für Druckerzeugnisse als auch für Online-Texte. Nach Art des Textes, Größe, Publikationsort und Nutzung (Kauf, Ausleihe etc.) erhält der Wissenschaftler dann pro Jahr anteilig eine Ausschüttung. Für die Online-Texte muß zur Leserzählung Zählmarken eingebaut werden. Zwar gibt es dazu Anleitungen bei VG Wort, jedoch waren sie bisher so unverständlich gehalten, daß es große Verwirrung zur Handhabung gab.

Nun gibt es endlich eine sehr gute, schrittweise darstellende Anleitung von Elke Fleing. Sie hat sich dankenswerter Weise die Mühe gemacht, diese zusammen mit Annette Wagner von VG Wort zu erstellen. Bei genauer Befolgung wird es kein Problem mehr geben: also abspeichern, befolgen, an Ausschüttung teilnehmen – Klarheit.